Kanzlei

Spezialisiert im Arbeitsrecht
– und das ausschließlich für die Arbeitnehmerseite

Betriebsräte

Wer langjährige praktische Erfahrungen im kollektiven Arbeitsrecht sucht, ist bei uns richtig. Wir beraten und vertreten Betriebsräte bei:

der Entwicklung von Betriebsvereinbarungen,

Einigungsstellenverfahren,

Sozialplanverhandlungen, Errichtung von Transfergesellschaften,

Beschlussverfahren gegen den Arbeitgeber,

einstweiligen Verfügungen zur Sicherung der Beteiligungsrechte

oder

der Suche nach geeigneten Sachverständigen oder Einigungsstellenvorsitzenden.

Personalräte und der öffentliche Dienst

Personalräte schätzen unsere Erfahrungen im Personalvertretungsrecht. Beamte profitieren von unserer Unterstützung im Dienst- und Disziplinarrecht.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen unterstützen wir in allen Belangen ihres Arbeitslebens, zum Beispiel bei:

Abmahnung,

Aufhebungsvertrag oder Kündigung,

betrieblicher Altersversorgung,

Diskriminierung,

Insolvenz des Arbeitgebers,

Zeugnissen oder Schwerbehinderung oder Gleichstellung

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