• Wir vertreten Betriebsräte vor den Arbeitsgerichten in Beschlussverfahren, insbesondere in Mitbestimmungsfragen einschließlich Einsetzung der Einigungsstelle sowie in Eilverfahren bei mitbestimmungswidriger Umsetzung betriebsändernder Maßnahmen, bei Streitigkeiten über personelle Einzelmaßnahmen und Übernahme von JAV-Mitgliedern sowie bei Anfechtung der Betriebsratswahl und Behinderung der Betriebsratstätigkeit
• Wir vertreten Betriebsräte in den Verfahren vor der Einigungsstelle bei Nichteinigung über Interessenausgleich und Sozialplan sowie bei Streitigkeiten über Fragen der erzwingbaren Mitbestimmung wie etwa Einführung Schichtarbeit und neuer Technologien
• Wir begleiten die innerbetrieblichen Verhandlungen zu Themen wie betriebliche Arbeitszeit, Einführung neuer Technologien und Beschäftigtendatenschutz, Verhandlungen über Beschäftigungs- und Einkommenssicherung, Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderung sowie im Insolvenzfall und stehen den betrieblichen AkteurInnen als Sachverständige gem. §§ 80 Abs.3, 111 BetrVG zur Seite
• Wir beraten zu allen Rechtsfragen des kollektiven Arbeitsrechts, erstellen Gutachten zu aktuellen betrieblichen Rechtsfragen wie Handlungsmöglichkeiten zur Durchsetzung eines Transfersozialplanes, Arbeitsorganisation und Zuständigkeitsabgrenzung BR/GBR/KBR, Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff, sowie zu Beteiligungsrechten bei Einsatz von Leiharbeitskräften
• Wir referieren und trainieren zu betriebsverfassungs- und tarifrechtlichen Themen, insbesondere Betriebsrat und Arbeitskampf, Betriebsratswahl, Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten, betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen sowie zum Verhältnis von Betriebsvereinbarung und Tarifverträgen und deren Bedeutung für die BR-Arbeit
• Wir konzeptionieren Inhouse-Schulungen und Strategie-Workshops zur Erarbeitung der Ziele und Forderungen in aktuellen betrieblichen Konflikten zu Handlungsmöglichkeiten in der Krise, etwa bei Betriebsänderungen mit Massenentlassungen, zur Beschäftigungs- und Einkommenssicherung einschließlich der Durchsetzungsstrategie und Umsetzungsplanung und führen diese mit den Gremien durch
• Wir vertreten unsere Mandantschaft in Klageverfahren vor den Arbeitsgerichten zu allen Fragen des Arbeitsvertragsrechtes, in Kündigungsschutz- und Entfristungsverfahren sowie Leistungsklagen und bei Streitigkeiten über Eingruppierung und Versetzung sowie vor den Sozialgerichten insbesondere im Zusammenhang mit außerordentlichen Kündigungen und Aufhebungsverträgen.
• Wir unterstützen Beschäftigte bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, insbesondere zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie bei Änderungsangeboten im bestehenden Arbeitsverhältnis, bei Streitigkeiten über Teilzeit und Elternzeit
• Wir beraten Beschäftigte in allen Fragen des Individualarbeitsrechtes, insb. für Leiharbeitskräfte, Beschäftigtengruppen mit besonderen Schutzrechten wie Elternzeit, Mutterschutz, Teilzeit und beraten sozialversicherungsrechtlich im Zusammenhang mit der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen
• Wir vertreten die Interessen von Gewerkschaften in Verfahren vor den Arbeitsgerichten, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen und zur Durchsetzung von Gewerkschaftsrechten im Betrieb sowie gegenüber Behörden in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Behinderung und Benachteiligung von Betriebsräten bzw. bei Rechtsverletzungen durch Arbeitgeber iSd § 121 BetrVG
• Wir unterstützen bei der Rechtsberatung von Betriebsräten und Mitgliedern
• Wir koordinieren die betrieblichen Akteure und Akteurinnen während der Umsetzung ihrer Ziele und Forderungen und unterstützen bei der Abstimmung mit gewerkschaftlichen Akteuren bei vernetztem Vorgehen auf betriebsverfassungs- und tarifrechtlicher Ebene, insbesondere bei betrieblichen Krisen und Massenentlassungen (Transfersozialplan und Sozialtarifvertrag), aber auch zur Einkommens- und Beschäftigungssicherung
• Wir beraten und vertreten Beamte in dienstrechtlichen und disziplinarrechtlichen Fragen.
• Wir unterstützen Personalräte bei der Umsetzung der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst.
• Wir vertreten Personalräte vor den Verwaltungsgerichten in Beschlussverfahren, insbesondere in Mitbestimmungsfragen einschließlich der Einigungsstelle sowie in Eilverfahren bei mitbestimmungswidriger Umsetzung von Maßnahmen, bei Streitigkeiten über die Übernahme von JAV-Mitgliedern
• Wir begleiten die innerbetrieblichen Verhandlungen zu Themen wie Arbeitszeit in der Dienststelle, Einführung neuer Technologien und Gesundheitsschutz
• Wir referieren und trainieren zu personalvertretungs- und tarifrechtlichen Themen, insbesondere Personalrat und Arbeitskampf, Personalratswahl, Grundlagen des Personalvertretungsrechts sowie zum Verhältnis von Dienstvereinbarungen und Tarifverträgen und deren Bedeutung für die Personalrats-Arbeit
• Wir konzeptionieren Inhouse-Schulungen und Strategie-Workshops zur Erarbeitung der Ziele und Forderungen in aktuellen Konflikten mit der Dienststelle einschließlich der Durchsetzungsstrategie und Umsetzungsplanung und führen diese mit den Gremien durch
Wir konzeptionieren über- und innerbetriebliche Seminare zu allen betriebsverfassungs-, personalvertretungs- und tarifrechtlichen Themen und führen diese im Auftrag der Bildungsträger durch. In Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften führen wir zudem Arbeitskampfschulungen zur Vorbereitung der betrieblichen und gewerkschaftlichen Akteure auf Arbeitskampfbewegungen zum Flächentarifvertrag sowie zu hausbezogenen Ergänzungstarifverträgen durch.